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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Karpowicz Korbwaren

A. Ausschließliche Geltung der Bedingungen

Alle Angebote unterliegen unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen . Alle Angebote sind in dem Sinne freibleibend, dass ein Angebot erst zustande kommt, wenn wir die Bestellung annehmen. Dies kann auch durch Lieferung und Rechnungslegung erfolgen. Wir nehmen Bestellungen ausschließlich zu diesen Bedingungen entgegen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers oder von unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichende Vorschriften des Bestellers oder Abreden sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.

B. Preise

Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise in Euro. Die im Onlineshop aufgeführten Preise verstehen sich im Inlandsgeschäft zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Mindestauftragswert beträgt 500 Euro.

C. Versand

Für Internetaufträge gelten folgende Versandrichtlinien:

C.1 Versand im Inland:
Enthält die Bestellung keine Angaben zur Lieferung, so wird die Ware mit der von uns aus preiswertesten Methode versandt. Bei einer Bestellung unter 1000 Euro netto Warenwert werden die Waren Volumenabhängig mit einer Pauschale von 60€ Pro Palette verschickt.  Ab 1000 Euro netto Warenwert erfolgt die Lieferung frei inländischem Empfänger, ohne Frachtkosten für den Empfänger.

C.2 Versand ins Ausland: Der Mindestbestellwert für Auslandslieferungen beträgt 1000 Euro netto.

Hier erfolgt die Auslieferung bis zur Bundesgrenze, ohne inländischen Frachtkosten für den Empfänger. Die Frachtkosten Grenze bis Empfänger trägt der Kunde. Lieferungen in das Ausland werden nur per Vorkasse ausgeliefert.

D. Lieferfrist

D.1 Lieferzeiten gelten nur als annähernd vereinbart.

D.2 Sollte der Fall auftreten, dass sich die Lieferfrist durch Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, wie z.B. durch behördliche Eingriffe, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Produktionsstörungen, durch höhere Gewalt und Sonderwünsche des Bestellers o.ä., verlängert sich die Lieferfrist automatisch um die Dauer der Behinderung. Dies gilt insbesondere auch für Verzögerungen, die ohne eigenes Verschulden eintreten. Wenn eine Behinderung die Dauer von drei Monaten überschreitet und deren Ende nicht abzusehen ist, ist der Besteller, sowie wir dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er infolge der Behinderung von uns nicht erfüllt werden kann.

D.3 Wenn ein Lieferverzug auftritt, so darf der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn eine schriftlich angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen angesetzt worden ist.

D.4 Aus der Überschreitung der Lieferfrist oder aus dem Lieferverzug kann der Besteller keinerlei Schadensersatzansprüche gegen uns geltend machen.

Bei Fristüberschreitung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gilt dies jedoch nicht..

E. Mängelhaftung

E.1Die Abbildungen aus unseren Katalogen sind Muster, die nur zur ungefähren visualisierung der Ware dienen. § 494 BGB ist ausgeschlossen.

E.2 Da die Artikel teilweise in Handarbeit hergestellt werden, sind Abweichungen in Erscheinungsbild und Ausfall der Ware unvermeidlich. Daher liegt der Toleranzbereich hinsichtlich Qualität, Farbe, Warenauszeichnung, Form, Verpackung, Ausrüstung, Verwendbarkeit usw. außerhalb der üblichen Normen.

E.3 Etwaige Mängel der gelieferten Ware hat der Besteller uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlichen Untersuchungen erkannt werden können, längstens 10 Tage, für andere Mängel längstens vier Wochen ab Eintreffen der Ware beim Besteller. Versäumt der Besteller die unverzügliche oder fristgerechte Anzeige eines Mangels oder wird die Ware, nachdem der Mangel entdeckt worden ist oder hätte entdeckt werden können, verändert, verliert der Besteller alle Gewährleistungsrechte.

E.4 Mängel an einem Teil der gelieferten Ware berechtigen den Besteller nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung.

E.5 Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Anzeige begründet ist, hat der Besitzer mit uns abzustimmen, wann diese abgeholt werden kann. Wir liefern in einem solchen Fall fehlerfreie Ersatzware, dies jedoch, wenn wir die alte Ware ordnungsgemäß begutachtet haben. Anstelle der Ersatzlieferung können wir die mangelhafte Ware auch nachbessern oder den Kaufpreis mindern. Die Ersatzlieferung sollte innerhalb von sechs Wochen eintreten. Falls dies nicht der Fall ist, kann der Besteller auf Minderung des Kaufpreises oder Wandlung des Vertrages bestehen. Weitergehende, als die hier bestimmten Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, solche für Mängelfolgen und wegen Verletzung der Ersatzlieferungs- oder Nachbesserungspflicht eingeschlossen, stehen dem Besteller nicht zu, es sei denn, dass der Mangel der Ware oder die Verletzung unserer Gewährleistungspflicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

E.6 Rücksendungen sind grundsätzlich mit uns abzusprechen. Ware, die nicht mehr im Zustand ist verkauft zu werden, wird grundsätzlich nicht erstattet.

F. Rücktrittsvorbehalt

Wir haben das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn seine Erfüllung auf technische oder kaufmännische Schwierigkeiten stößt, die unüberwindbar sind oder deren Überwindung einen im Vergleich zum Wert der zu liefernden Ware unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde, oder wenn uns Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zweifelhaft erscheinen lassen.

G. Haftung für Produktgefahren

Entsteht ein Schaden aus einer der gelieferten Ware anhaftende Gefahr, mag diese Gefahr auf einem Mangel der Ware beruhen oder mit ihrem vertragsgemäßen Zustand verbunden sein, oder entsteht ein Schaden dadurch, dass vor dieser Gefahr nicht, oder nicht ausreichend gewarnt worden ist, kann der Geschädigte einen sich daraus für ihn etwa ergebenden Schadenersatzanspruch nicht gegen uns geltend machen, es sei denn, dass unsere Geschäftsleitung oder einer unserer Mitarbeiter den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht hat.

H. Rechnung – Zahlung

H.1 Wir erstellen die Rechnung, sobald die bestellte Ware versandt worden ist.

H.2 Die Zahlungsvereinbarungen werden bei Neukunden verhandelt.

H.3 Zahlungen sind nur direkt an uns zu leisten. Zielüberschreitungen verpflichten zur Entrichtung von Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz, bei Inanspruchnahme von Bankkredit zur Entrichtung der bankmäßigen Zinsen. Darüber hinaus bewirkt Zielüberschreitung die sofortige Fälligkeit und Verzug bezüglich aller anderen offenen und an sich noch fälligen Rechnungen.

H.4 Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zweifelhaft erscheinen lassen, können wir nach unserer Wahl Vorauskasse oder Sicherheitsleistung verlangen. Das gleiche gilt, wenn der Besteller einer ihm uns gegenüber obliegenden Zahlungspflicht nicht bei Fälligkeit nachkommt. Tritt einer dieser Fälle ein, werden zugleich unsere gesamten Forderungen gegen den Besteller, auch aus anderen Geschäften, sofort fällig es sei denn, es ist mit dem Kunden etwas anderes vereinbart.

I. Eigentumsvorbehalt

I.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller, auch soweit sie in eine laufende Rechnung eingegangen sein sollte, unser Eigentum.

I.2 Alle Forderungen des Bestellers aus einer Weiterveräußerung von Ware, an der wir Eigentum oder Miteigentum haben, gehen bereits mit Abschluss des Kaufvertrages auf uns über, und zwar gleich, ob die Ware ohne oder nach einer be- oder Verarbeitung der Verbindung oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird. Für den Fall, dass uns die veräußerte Ware nicht ganz gehört, oder dass sie zusammen mit uns nicht gehörenden Waren veräußert wird, erfasst die Abtretung den Gegenanspruch nur in Höhe des Rechnungswertes unserer Ware.

I.3 Der Besteller ist nicht berechtigt, unbezahlte Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.

I.4 Kommt der Besteller mit der Erfüllung einer durch den Eigentumsvorbehalt gesicherten Verbindlichkeit ganz oder teilweise in Verzug, oder werden uns Umstände bekannt, die unsere Rechte als gefährdet erscheinen lassen, können wir die Herausgabe der von uns gelieferten Ware verlangen, ohne zuvor nach § 455 BGB den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt oder nach § 326 BGB eine Frist zur Erfüllung der Zahlungsfrist gesetzt zu haben. Der Bestand des Kaufvertrages und die Verpflichtungen des Bestellers bleiben von einem solchen Verlangen und von der Herausgabe der Ware unberührt.

J. Erfüllungsort – Gerichtsstand – Anwendbares Recht

J.1 Erfüllungsort ist Paderborn

J.2 Ausschließlicher Gerichtsort für alle Streitigkeiten über den und aus dem Vertrag ist Paderborn.

J.3 Bei Auslandsgeschäften unterliegt das ganze Vertragsverhältnis, soweit nicht zwingend eine andere Rechtsordnung eingreift, dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

K. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, gleich aus welchem Grunde, unwirksam sein oder werden, so bleibt davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Umsatzsteuer ID Nr.: DE 217734086